GV 2009
30.12.2009, 13:06
Die 5. ordentliche GV fand am Samstag, 14. November 2009 statt.
Hier das wichtigste in Kürze.
Der Statutenartikel 5 Mitgliedschaft wurde durch Annahme der GV geändert:
Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen sein. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Aufnahme an der GV und durch das Bezahlen des Jahresbeitrages. Der Jahresbeitrag wird an der GV bezahlt und gilt für das kommende Vereinsjahr. Wer nicht an der GV teilnehmen kann, hat die Möglichkeit den Beitrag per Einzahlungsschein zu überweisen. Bei Nichtbezahlung des Beitrages bis 30 Tage nach der GV erlischt die Aktivmitgliedschaft für das kommende Vereinsjahr. Austretende und ausgeschlossene Mitglieder verlieren das Anrecht auf Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Neuer Mitgliederbeitrag ab 2010: sFr. 30.–
Auf Wunsch der Mitglieder werden weiterhin 2 Events pro Jahr durchgeführt.
Die Neugestaltung der Homepage wird von unseren Mitgliedern Stefan und Thomas in Angriff genommen, danke.
Comments are closed.